Was bedeutet DSGVO?
DSGVO steht für „Datenschutz-Grundverordnung“, eine EU-Vorschrift, mit der die Sicherheit und der Schutz personenbezogener Daten von Bürgern in den EU-Mitgliedstaaten erhöht werden sollen. Wichtige Fakten über die DSGVO:
- Sie trat am 25. Mai 2018 in Kraft.
- Sie ersetzt die bisherigen, veralteten Datenschutzgesetze.
- Sie betrifft alle Unternehmen, die personenbezogene Daten von Bürgern in der EU erheben, verarbeiten oder speichern.
- Bei einem Verstoß gegen diese Verordnung drohen hohe Geldstrafen.
Was sind „personenbezogene Daten“?
Personenbezogene Daten sind definiert als Informationen, anhand derer sich die Identität eines bestimmten Individuums feststellen lässt, wie unter anderem:
- Namen
- Ausweisnummern
- Ortsdaten
- Medizinische Daten
- Wirtschaftliche, kulturelle oder soziale Merkmale
Was können Sie tun?
Sie als Mitarbeiter können mit folgenden Maßnahmen zur Einhaltung der DSGVO beitragen:
- Nehmen Sie an Awareness-Trainings teil, wie Sie es gerade tun.
- Behandeln Sie die personenbezogenen und sensiblen Daten anderer Personen so, wie Sie es für Ihre eigenen Daten erwarten.
- Nehmen Sie nicht öffentlich oder über Kommunikationssysteme, auf die Ihr Unternehmen keinen Einfluss hat, Bezug auf sensible oder vertrauliche Daten und ihren Inhalt.
- Melden Sie einen Verlust von Geräten oder Daten und verschweigen Sie das nicht!
Warum ist die Einhaltung der Verordnung so wichtig?
Geldstrafen bei einem Verstoß können sich belaufen auf bis zu:
€20.000.000,00
ODER
4 % des gesamten Jahresumsatzes Ihres Unternehmens.
Geldstrafen bei einem Verstoß können sich belaufen auf bis zu:
Gute Praktiken
Entscheiden Sie, ob die folgenden Praktiken gut oder schlecht sind, wenn es um den Schutz sensibler Kundendaten geht. (Drag & Drop)
Antwortmöglichkeiten:
Arbeitsplatzrechner verlassen, ohne ihn zu sperren
Sichere Kennwörter verwenden
Verdächtiges Verhalten melden
Auf verdächtige E-Mails antworten
Unverschlüsselte Kundendaten per E-Mail versenden
Aktenschränke abschließen
Gut gemacht! Klicken Sie auf den Pfeil „Weiter“, um fortzufahren.
Zur Erinnerung:
- Die Datenschutz-Grundverordnung trat am 25. Mai 2018 in Kraft.
- Die DSGVO betrifft jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeitet, auch wenn dieses Unternehmen seinen Sitz nicht in der EU hat.
- Bei einem Verstoß gegen die DSGVO drohen Geldstrafen von bis zu 20 Mio. Euro oder 4 % des gesamten Bruttoumsatzes des Unternehmens – der höhere Wert zählt!
- Behandeln Sie personenbezogene Daten mit gebührender Sorgfalt.
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